Anti-Teuerungsbonus von maximal bis zu 700 Euro für einkommensschwache Haushalte
Erhöhung der Wohnbeihilfe von drei auf fünf Euro pro Quadratmeter – ein Plus von 67 Prozent
Das Paket beinhaltet auf der Basis des bisherigen Heizkostenzuschusses einen einmaligen Anti-Teuerungsbonus, der von 400 Euro bis maximal 700 Euro betragen kann. Den Maximalbetrag können jene Personen ausschöpfen, die unter die bisherige Heizkostenzuschuss-Regelung fallen, alle anderen werden linear bis zu den Obergrenzen der „Armutsgefährdung“ sowie entsprechend bis zum Mindestbetrag von 400 Euro berechnet.
Eine weitere Maßnahme beinhaltet eine deutliche Erhöhung der Wohnbeihilfe von derzeit drei auf fünf Euro pro Quadratmeter.
„Mit dem burgenländischen Entlastungspaket sollen ab Oktober zielgerichtet einkommensschwache Haushalte im Land auf Basis des neu eingerichteten Sozial- und Klimafonds unterstützt werden. Geschätzt 30.000 burgenländische Haushalte, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegen, werden davon deutlich profitieren." so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
Der einmalige Anti-Teuerungsbonus auf Basis des bisherigen Heizkostenzuschusses kann von 400 Euro bis maximal 700 Euro betragen. Den Maximalbetrag von 700 Euro können jene Personen ausschöpfen, die unter die bisherige Heizkostenzuschuss-Regelung fallen:
Die Einkommensgrenzen liegen hierbei bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.496 Euro. Pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um weitere 190 Euro. Alle anderen werden linear bis zu den Obergrenzen der „Armutsgefährdung“ berechnet, wobei der Mindestbetrag 400 Euro beträgt. Folgende Obergrenzen dienen dabei als Berechnungsgrundlage:
1 Personen-Haushalt: 1.200 Euro netto pro Monat
1 Erwachsener + 1 Kind-Haushalt: 1.550 Euro netto pro Monat
2 Erwachsenen-Haushalt: 1.800 Euro netto pro Monat
2 Erwachsene + 1 Kind-Haushalt: 2.150 Euro netto pro Monat
2 Erwachsene + 2 Kinder-Haushalt: 2.500 Euro netto pro Monat
2 Erwachsene + 3 Kinder-Haushalt: 2.850 Euro netto pro Monat
Die gesamte Abwicklung wird über den neu eingerichteten Burgenländischen Sozial- und Klimafonds erfolgen, insgesamt 16 Mio. Euro stehen dazu zur Verfügung. Operativ wird die Abteilung 9, die Förderabteilung, im Amt der Burgenländischen Landesregierung mit der Umsetzung beauftragt.
Gerne helfen wir dir bei der Beantragung und Abwicklung. Bitte verwende hierfür unser Kontaktformular unserer Website.
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