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Burgenländische Alleinerziehenden-Förderung auch 2024 


Die Betreuung und Erziehung von Kindern mit Beruf, Haushalt sowie Alltag miteinander zu verbinden, stellt Eltern, aber vor allem Alleinerziehende oftmals vor eine große Herausforderung. Kommen finanzielle Sorgen hinzu, bedeutet das eine enorme Mehrbelastung.

Aufgrund der großen Nachfrage und der Notwendigkeit angesichts der aktuell sehr angespannten Situation, ist es für Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf selbstverständlich, dass die Förderaktion auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird. 


Wie wichtig bzw. notwendig diese Förderinitiative war zeigt die Bilanz des Vorjahres: Insgesamt konnten im Jahr 2023 rund 74.000 Euro an Alleinerziehenden-Förderung ausbezahlt werden. Damit wurde konkret 222 burgenländischen Alleinerziehenden mit insgesamt 376 Kindern geholfen.  Die Höhe der Förderung hängt vom Haushalts-Netto-Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Sie beträgt pro Kind 200 Euro und kann ab sofort einmal im Jahr pro Alleinerziehenden beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – Referat Sozial- und Klimafonds beantragt werden.

Der Online Antrag kann unter Förderung für Alleinerziehende 2024 ausgefüllt werden. Das Förderansuchen muss bis spätestens 15. November des laufenden Jahres bei der Förderstelle eingelangt sein. 


Im Burgenland ist die Familienform der Alleinerzieher*innen eine immer größer werdende Gruppe. Großteils handelt es sich um Frauen, die nicht nur aus einer bewussten Entscheidung oder aufgrund einer Trennung, sondern auch aus einem Schicksalsschlag dazu wurden. Alleinerziehende sind häufig einem höheren Armutsrisko als Zwei-Eltern-Familien ausgesetzt. Durch die Teuerung und die damit verbundenen steigenden Lebenserhaltungskosten wird die Situation nochmals verschärft. 

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