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120 Euro Schulstartgeld


Förderziele und Fördergegenstand

Das Schulstartgeld ist eine Förderung des Landes für burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen. Die Förderung soll Familien beim Eintritt eines Kindes in die Schullaufbahn finanziell unterstützen und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.


Förderempfänger*innen

Burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen.


Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in und des Kindes im Burgenland

  • Besuch des schulpflichtigen Kindes der ersten Schulstufe (Volksschule) oder der Vorschulstufe

Förderhöhe und Förderart

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens einmalig 120 Euro pro schulpflichtiges Kind.


Nachweise

  • Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.


Antragstellung

Die Antragstellung kann ab Schulbeginn bis spätestens Ende des Schuljahres erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: • Online-Antrag • E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at • Postalisch: Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Referat Sozial- und Klimafonds Europaplatz 1 7000 Eisenstadt




Weitere Informationen erhalten Sie per Mail unter post.a9-familie-foerderungen(at)bgld.gv.at oder telefonisch unter 057 600 - DW 2509 oder 2348.



Wir freuen uns, Ihnen diese positive Nachricht überbringen zu dürfen und wünschen Ihnen und natürlich Ihren Kindern alles Gute für den Start in das erste Schuljahr.

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