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Wohnbeihilfe



Wer bekommt Wohnbeihilfe?

Grundvoraussetzungen sind:

  • du Österreichische oder eine nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichgestellte Staatsbürgerschaft hast

  • du Hauptmieter und Nutzer der Wohnung bist

  • Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses und keiner weiteren Wohnmöglichkeit; Begründung des Hauptwohnsitzes ist nachzuweisen

  • Kein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung gem. § 4 Bgld. MSG (zuständig Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft)

Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet?

Berechnung der Wohnbeihilfe bei Mietwohnungen nach MRG

Erlöschen des Anspruches

Wo erhalten Sie Antragsformulare?


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