
Wer bekommt Wohnbeihilfe?
Grundvoraussetzungen sind:
du Österreichische oder eine nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichgestellte Staatsbürgerschaft hast
du Hauptmieter und Nutzer der Wohnung bist
Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses und keiner weiteren Wohnmöglichkeit; Begründung des Hauptwohnsitzes ist nachzuweisen
Kein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung gem. § 4 Bgld. MSG (zuständig Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft)
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