Beim Anti-Teuerungsbonus bzw. Heizkostenzuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für einkommensschwache oder armutsgefährdete Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland.
Bitte beachten Sie, dass Anträge bis 31.12.2022 eingereicht werden können. Dies kann direkt in Ihrem Gemeindeamt geschehen, oder aber auch mit dem vom Land Burgenland eingerichteten Online-Formular.
Für eine erfolgreiche Online-Einreichung benötigen Sie eine gültige Handy-Signatur.
Sämtliche Beilagen wie Einkommensnachweise, Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe oder Vertretungsvollmachten, müssen bei der Beantragung elektronisch hochgeladen und daher vorab organisiert werden.

Wann kann der erhöhte Heizkostenzuschuss oder der Anti-Teuerungsbonus aus dem Sozial- und Klimafonds Burgenland beantragt werden?
Eine Antragstellung ist von 1. September bis 31. Dezember 2022 möglich.
Wie können Anträge eingebracht werden?
Anträge können ab 1. September 2022 entweder am Gemeindeamt der Heimatgemeinde oder über ein Online-Formular mit Handysignatur unter www.sozial-und-klimafonds.at eingebracht werden.
Sind Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus dasselbe? Wird beides gewährt?
Für all jene Burgenländerinnen und Burgenländer, die bislang Anspruch auf Heizkostenzuschuss hatten, wird dieser auf 700 Euro erhöht. Für den Anti-Teuerungsbonus gelten höhere Einkommensgrenzen, wodurch nun weit mehr Haushalte profitieren. Allen Anspruchsberechtigten steht der Anti-Teuerungsbonus gestaffelt ab 400 Euro je nach Einkommensgrenze (siehe unten) zu. Also wird entweder der Heizkostenzuschuss in voller Höhe oder der gestaffelte Anti-Teuerungsbonus gewährt.
Was sind die allgemeinen Bedingungen, um einen Heizkostenzuschuss oder einen Anti-Teuerungsbonus zu erhalten?
• Hauptwohnsitz im Burgenland
• Unterschreitung der Einkommensgrenzen der jeweiligen Fördermaßnahme
• Antragstellung innerhalb der Einreichfrist (1. September – 31. Dezember 2022)
• Antragstellung am Gemeindeamt oder über Online-Formular
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Heizkostenzuschuss (einmalig € 700 pro Haushalt):
Diese Richtsätze betragen (netto):
• für alleinstehende Personen: € 979
• für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.544
• pro Kind zusätzlich: € 188
• pro weiterer Person zusätzlich: € 489
Anti-Teuerungsbonus (einmalig zwischen € 400 & € 700 pro Haushalt):
Diese Richtsätze betragen (netto):
• für alleinstehende Personen: € 1.200
• für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.800
• pro Kind zusätzlich: € 350
• pro weiterer Person zusätzlich: € 600
Wie erfährt man, wie hoch der Anti-Teuerungsbonus ausfällt?
Auf der Homepage www.sozial-und-klimafonds.at wird ab September ein Berechnungs-Tool zur Orientierung zur Verfügung stehen.
Wann werden die Gelder aus dem Sozial- und Klimafonds ausbezahlt?
Liegen bei der Antragstellung alle Unterlagen korrekt vor, soll der Zuschuss spätestens vier Wochen nach Antragstellung am Konto sein.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.sozial-und-klimafonds.at.
Dort findet man die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Unterstützungsleistungen. Ab September gibt es auf dieser Homepage auch eine Videoanleitung zum Formular. Für alle zusätzlichen Fragen wurde eine Hotline eingerichtet. Sie ist unter 057 600-1060 erreichbar.