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Wärmepreis-Deckel

Die Burgenländische Landesregierung richtete im Juli 2022 einen Sozial- und Klimafonds ein, mit dessen Mitteln Maßnahmen finanziert werden sollen, um finanziell schlechter gestellte Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland von der aktuellen Teuerungswelle zu entlasten.



FAQs

Was ist der Wärmepreis-Deckel?

Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.

Wie hoch ist der Wärmepreisdeckel?

Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Für die Förderung entscheidend ist die Höhe des Nettohaushaltseinkommens für das Jahr 2022 bzw. 2023. Konkret werden die Wärmekosten so gedeckelt, dass sie einen gewissen Prozentsatz des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommen für das Jahr 2022 bzw. 2023 nicht übersteigen dürfen:

  • Heizkostenzuschussbezieher: 3 Prozent (= Heizkostenzuschuss),

  • bis 33.000 Euro: 4 Prozent

  • bis 43.000 Euro: 5 Prozent

  • bis 63.000 Euro: 6 Prozent

Es wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.

Muss ich die Förderung beantragen und für wen gilt sie?

Die Förderung muss beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Eine Antragsstellung ist über dieses Online-Formular möglich. Der Wärmepreis-Deckel richtet sich an alle burgenländischen Haushalte mit einem maximalen Jahres-Netto-Haushaltseinkommen von 63.000 Euro.


WICHTIG: Er gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten.

Welche Heizarten können eingereicht werden?

Der Wärmepreisdeckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts von 2022 und die laufenden Heizkosten für 2023 vorlegen. Dasselbe gilt das Jahr 2024. Hier müssen dann die Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts aus dem Jahr 2023 sowie die laufenden Heizkosten für 2024 vorgelegt werden. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben.

Muss ich die Förderung beantragen und für wen gilt sie?

Die Förderung muss beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Eine Antragstellung ist ab 2.1.2023 über folgendes Online-Formular oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bis Ende des Jahres 2023 möglich. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls ab Jahresbeginn 2023. Der Wärmepreis-Deckel richtet sich an alle burgenländischen Haushalte mit einem maximalen Jahres-Netto-Haushaltseinkommen von 63.000 Euro.

WICHTIG: Er gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Förderung des Wärempreis-Deckels?

Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Infohotline: +43 57/600-DW 1060

(von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr – 12 Uhr).

Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at gerichtet werden.


Sammeln und ordnen Sie Ihre Belege und Rechnungen für die Heizkosten ihres Haushalts. Für die Berechnung des Wärmepreis-Deckel werden Unterlagen benötigt, die hier aufgelistet sind www.sozial-und-klimafonds.at



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